Baumkontrolle

Die Verkehrssicherungspflicht an Bäumen und Wald liegt beim jeweiligen Eigentümer.


Im Schadensfall haftet der Eigentümer Privat- und Strafrechtlich.


Durch unseren zertifizierten Baumkontrolleur können Sie sich vor einer Inanspruchnahme schützen.

Wir bieten regelmäßige Kontrollen nach den

FLL – Baumkontrollrichtlinien an.


„ … Der Verkehrssicherung ist genügt, wenn die nach dem jeweiligen Stand der Erfahrungen und der Technik als geeignet erscheinenden Sicherungen getroffen sind, also den Gefahren vorbeugend Rechnung getragen wird, die nach der Einsicht eines besonnenen, verständigen und gewissenhaften Menschen erkennbar sind …. “ (BGH 21.01.1965) (best. 04.03.2004)


Unter Berücksichtigung der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs führen wir die Regelkontrolle durch fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme durch.


Mit der Dokumentation der Ergebnisse ist der Eigentümer in der Lage, erforderliche Kontrollen zur Verkehrssicherung nachzuweisen und notwendige Baumpflegemaßnahmen nach der ZTV-Baumpflege zu beauftragen.


Die Zertifizierung zu den Baumkontrollen bezieht sich sowohl auf den innerstädtischen wie auf den ländlichen Bereich.


Egal ob es sich um den Parkbaum über einem Sandkasten handelt oder um einen einsamen Waldweg, Sie als Eigentümer haben sich abgesichert.



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